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Reinigung und Werterhaltung durch Pflege unserer Böden

1.     Pflegeprodukte

2.     Pflegeanleitung für geölte und gewachste Böden

3.     Pflegeanleitung für Linoleum

4.     Pflegeanleitung für geölte Böden

5.     Pflegeanleitung für versiegelte Holzfußböden gemäß DIN 18356

6.     Grundreinigung, Feuchtwischverfahren und Raumklima

7.     Tipps und Tricks

Hinweis: Die Pflegeanleitungen können durch Klick auf den jeweiligen Link einzeln dargestellt und ausgedruckt werden.

Pflegeprodukte

Für die Pflege und Reinigung stehen viele Produkte zur Verfügung.
Abgestimmt auf die jeweilige Benutzung und Ihren speziellen Bedarf werden Ihnen die einzelnen Mittel empfohlen. In den
nachstehenden Pflegeanleitungen für die verschiedenen Oberflächen sind pauschal Pflegemittel genannt und beschrieben,
die im Fußbodenbereich Anwendung finden.
Dazu zählen z. B. Pflanzenölseife, Hartglanzwachs, Wachsentferner, Pflegewachsöl, Grundreiniger, und Pflegewachse.
Diese vielen Produkte müssen jedoch nicht alle auf Ihren Boden- in der Regel genügt ein Produkt, um die Strapazierfähigkeit
zu erhalten.

Die Reinigung und Pflege wird nach Arbeitsweise I oder Arbeitsweise II durchgeführt.

Arbeitsweise I
Wasserbasierte, flüssige Parkettpflegemittel sind vorzuziehen, wenn aufgrund erhöhter
Rutschgefahr relativ stumpfe Böden gewünscht werden. Voraussetzung für deren Einsatz ist, dass der Versiegelungsfilm
ausreichend geschlossen ist. Ist der Boden imprägniert oder weist er Beschädigungen auf, besteht die Gefahr, dass
das Holz durch eindringendes Wasser vergraut.

Arbeitsweise II
Lösemittelhaltige, flüssige Parkettpflegemittel sind vorzuziehen, wenn der Versiegelungsfilm
auf stark strapazierte Flächen abgetreten bzw. beschädigt, die Fläche imprägniert ist, oder wenn ein höheres Gleitvermögen
gewünscht wird.

Grundreinigung

Arbeitsweise l.

Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist nur dann nötig, wenn der Boden starke, festhaftende Verschmutzungen
aufweist, die sich bei der Unterhaltsreinigung nicht mehr entfernen lassen.

Bei der Reinigung den Boden nicht mit Wasser überschwemmen, da sonst Schäden durch die Holzquellung entstehen
können. Deshalb die Reinigungslösung sofort wieder aufnehmen.

Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate oder häufiger reinigen.

Mittelstark beansprucht Böden, z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 6-12 Monat oder häufiger reinigen.

Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Ladengeschäfte, Kaufhäuser, Kasernen und Schulen :
Je nach Beanspruchung etwa alle 3-6 Monate oder häufiger reinigen.
Grundreinigungen sollten möglichst wenig durchgeführt werden.
 

Arbeitsweise II mit Fußbodenreiniger lösemittelhaltig.

Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist von Zeit zu Zeit durchzuführen, um den alten Wachsfilm mit
dem darin enthaltenen Schmutz gründlich zu entfernen.

Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate oder häufiger reinigen.

Mittelstark beansprucht Böden, z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 6-12 Monate oder häufiger reinigen.

Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Ladengeschäfte, Kaufhäuser, Kasernen und Schulen :
Je nach Beanspruchung etwa alle 3-6 Monate oder häufiger reinigen.
Eine Grundreinigung wird  auch dann nötig, wenn der Boden durch zu häufiges
und zu dickes Auftragen von lösemittelhaltigen Pflegemitteln zu glatt wurde.

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Arbeitsweise l Wasserbasierte Pflege

Erstpflege und Vollpfleger nach der Grundreinigung auftragen. Hierbei hat sich unser
Auftragsgerät „Wischwiesel" hervor ragend bewährt. Glänzt ohne Nachreiben.

Eine Vollpflege muss nach jeder Grundreinigung oder nach Bedarf erfolgen In jedem Fall muss ein dünner
Pflegemittelfilm vorhanden sein.

Unterhaltsreinigung

Mit Mopp, Haarbesen oder Staubsauger. Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier und sind umgehend
zu entfernen.
Bei Bedarf nebelfeucht wischen.  Auch hierfür ist unser „Wischwiesel" zu empfehlen Punktuelle
Anschmutzungen wie Fettflecken, Absatzstriche und andere festhaftende Verschmutzungen werden mit
Bei maschineller Reinigung sofort aufsaugen und nachtrocknen.
 

Häufigkeit:

Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage oder häufiger.

Mittelstark beanspruchte Böden, z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr :
Wöchentlich zweimal oder häufiger.

Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Kaufhäuser, Kasernen, Schulen.
Täglich.

 

Arbeitsweise II lösemittelhaltige Pflege

Hauchdünn auftragen und sofort nach dem Trocknen bohnern.

Mit Mopp, Haarbesen oder Staubsauger. Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier und sind umgehend zu
entfernen. Bei Bedarf mit haushaltsüblichen Essigreinigern nebelfeucht wischen. Fettflecken, Absatzstriche
und andere festhaftende Verschmutzungen werden mit Fußbodenreiniger manuell oder maschinell entfernt.


Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage oder häufiger.

Mittelstark beanspruchte Böden, z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr :
Wöchentlich zweimal oder häufiger.

Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Kaufhäuser, Kasernen, Schulen.
Täglich.

Allgemeine Hinweise:
Die Versiegelung unterliegt je nach Beanspruchung einem natürlichen Verschleiß. Deshalb ist eine regelmäßige
Pflege gemäß DIN 18356 dringend erforderlich. Wenn die Oberfläche durch die Nutzung schadhaft geworden ist,
muss geschliffen und versiegelt werden. Die Versiegelung ist eine handwerkliche Arbeit. Dies bedingt, dass
kleine Störungen in der Oberfläche auftreten können, z. B. Staubpartikel. Auf die Haltbarkeit des Bodens hat dies
keinen Einfluss.

Die Werterhaltung des Holzfußbodens und das Wohlbefinden des Menschen erfordern die Beachtung eines
gesunden Raumklimas (ca. 20° C und 50°/o relative Luftfeuchtigkeit). Achtung: Eine dauerhafte Luftfeuchte unter 50%
führt natürlicherweise zu einer verstärkten Fugenbildung.

Auf Neuverlegte Parkettböden darf innerhalb der ersten zwei Jahre kein Teppich bzw. Teppichboden von Wand zu
Wand verlegt werden, da sonst die Gefahr einer Quellung bzw. des Hochgehens (Ablösens des Parketts vom Unterboden)
besteht. Auch nach Ablauf dieser zwei Jahre ist eine komplette Auflage mit gummierten oder latexierten Belägen noch
riskant und nicht empfehlenswert. Bei Verwendung von Stühlen mit Laufrollen empfiehlt sich der Einsatz von geeigneten
Stuhlunterlagen, z. B. Polycarbonat-Platten. Bewegliche Möbel und Stühle müssen mit geeigneten Gleitern, z. B. Filz
ausgerüstet sein.
 

Diese Hinweise können und sollen nur unverbindlich beraten. Wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in der Praxis
können aus ihm keinerlei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche abgeleitet werden.

Bei Verwendung von Pflegemitteln. die nicht von uns freigegeben sind, erlischt die Gewährleistung.

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