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Reinigung und Werterhaltung durch Pflege
unserer Böden
1.
Pflegeprodukte
2.
Pflegeanleitung für geölte und
gewachste Böden
3.
Pflegeanleitung für Linoleum
4.
Pflegeanleitung für geölte
Böden
5.
Pflegeanleitung für versiegelte
Holzfußböden gemäß DIN 18356
6.
Grundreinigung, Feuchtwischverfahren
und Raumklima
7.
Tipps und
Tricks
Hinweis: Die Pflegeanleitungen
können
durch Klick auf den jeweiligen Link einzeln dargestellt und ausgedruckt
werden.
Pflegeprodukte
Für die
Pflege und Reinigung stehen viele Produkte zur Verfügung.
Abgestimmt auf die jeweilige Benutzung und Ihren speziellen Bedarf werden Ihnen
die einzelnen Mittel empfohlen. In den
nachstehenden Pflegeanleitungen für die verschiedenen Oberflächen sind pauschal
Pflegemittel genannt und beschrieben,
die im Fußbodenbereich Anwendung finden.
Dazu zählen z. B. Pflanzenölseife, Hartglanzwachs, Wachsentferner,
Pflegewachsöl, Grundreiniger, und Pflegewachse.
Diese vielen Produkte müssen jedoch nicht alle auf Ihren Boden- in der Regel
genügt ein Produkt, um die Strapazierfähigkeit
zu erhalten.
Die Reinigung und Pflege wird nach
Arbeitsweise I oder Arbeitsweise II durchgeführt.
Arbeitsweise I
Wasserbasierte, flüssige Parkettpflegemittel
sind vorzuziehen, wenn aufgrund erhöhter
Rutschgefahr relativ stumpfe Böden gewünscht werden. Voraussetzung für deren
Einsatz ist, dass der Versiegelungsfilm
ausreichend geschlossen ist. Ist der Boden imprägniert oder weist er
Beschädigungen auf, besteht die Gefahr, dass
das Holz durch eindringendes Wasser vergraut.
Arbeitsweise II
Lösemittelhaltige, flüssige Parkettpflegemittel
sind vorzuziehen, wenn der Versiegelungsfilm
auf stark strapazierte Flächen abgetreten bzw. beschädigt, die Fläche
imprägniert ist, oder wenn ein höheres Gleitvermögen
gewünscht wird.
Grundreinigung
Arbeitsweise l.
Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist nur dann nötig, wenn der Boden
starke, festhaftende Verschmutzungen
aufweist, die sich bei der Unterhaltsreinigung nicht mehr entfernen lassen.
Bei der Reinigung den Boden nicht mit Wasser überschwemmen, da sonst Schäden
durch die Holzquellung entstehen
können. Deshalb die Reinigungslösung sofort wieder aufnehmen.
Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate oder häufiger reinigen.
Mittelstark beansprucht Böden, z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit
Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 6-12 Monat oder häufiger reinigen.
Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Ladengeschäfte,
Kaufhäuser, Kasernen und Schulen :
Je nach Beanspruchung etwa alle 3-6 Monate oder häufiger reinigen.
Grundreinigungen sollten möglichst wenig durchgeführt werden.
Arbeitsweise II mit
Fußbodenreiniger lösemittelhaltig.
Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist von Zeit zu Zeit
durchzuführen, um den alten Wachsfilm mit
dem darin enthaltenen Schmutz gründlich zu entfernen.
Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 12 Monate oder häufiger reinigen.
Mittelstark beansprucht Böden, z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit
Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 6-12 Monate oder häufiger reinigen.
Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Ladengeschäfte,
Kaufhäuser, Kasernen und Schulen :
Je nach Beanspruchung etwa alle 3-6 Monate oder häufiger reinigen.
Eine Grundreinigung wird auch dann nötig, wenn
der Boden durch zu häufiges
und zu dickes Auftragen von lösemittelhaltigen Pflegemitteln zu glatt wurde.
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Arbeitsweise l Wasserbasierte Pflege
Erstpflege und Vollpfleger nach der Grundreinigung auftragen. Hierbei hat sich unser
Auftragsgerät
„Wischwiesel" hervor ragend bewährt.
Glänzt ohne Nachreiben.
Eine Vollpflege muss nach jeder
Grundreinigung oder nach Bedarf erfolgen In jedem Fall muss ein dünner
Pflegemittelfilm vorhanden sein.
Unterhaltsreinigung
Mit Mopp, Haarbesen oder Staubsauger. Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier
und sind umgehend
zu entfernen.
Bei Bedarf nebelfeucht wischen. Auch hierfür ist unser „Wischwiesel"
zu empfehlen Punktuelle
Anschmutzungen wie Fettflecken, Absatzstriche und andere festhaftende
Verschmutzungen werden mit
Bei maschineller
Reinigung sofort aufsaugen
und nachtrocknen.
Häufigkeit:
Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage oder häufiger.
Mittelstark beanspruchte Böden, z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit
Publikumsverkehr :
Wöchentlich zweimal oder häufiger.
Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Kaufhäuser, Kasernen,
Schulen.
Täglich.
Arbeitsweise II lösemittelhaltige Pflege
Hauchdünn auftragen und sofort nach dem
Trocknen bohnern.
Mit Mopp, Haarbesen oder Staubsauger. Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier
und sind umgehend zu
entfernen. Bei Bedarf mit haushaltsüblichen Essigreinigern nebelfeucht wischen.
Fettflecken, Absatzstriche
und andere festhaftende Verschmutzungen werden mit
Fußbodenreiniger manuell oder maschinell entfernt.
Mäßig beanspruchte Böden, z. B. Wohn- u. Schlafräume ohne Publikumsverkehr :
Je nach Beanspruchung etwa alle 8-14 Tage oder häufiger.
Mittelstark beanspruchte Böden,
z. B. Korridore, Treppen, Büroräume mit Publikumsverkehr :
Wöchentlich zweimal oder häufiger.
Besonders stark beanspruchte Böden, z. B. Gaststätten, Kaufhäuser, Kasernen,
Schulen.
Täglich.
Allgemeine Hinweise:
Die Versiegelung unterliegt je nach Beanspruchung einem natürlichen Verschleiß.
Deshalb ist eine regelmäßige
Pflege gemäß DIN 18356 dringend erforderlich. Wenn die Oberfläche durch die
Nutzung schadhaft geworden ist,
muss geschliffen und versiegelt werden. Die Versiegelung ist eine handwerkliche
Arbeit. Dies bedingt, dass
kleine Störungen in der Oberfläche auftreten können, z. B. Staubpartikel. Auf
die Haltbarkeit des Bodens hat dies
keinen Einfluss.
Die Werterhaltung des Holzfußbodens und das Wohlbefinden des Menschen erfordern
die Beachtung eines
gesunden Raumklimas (ca. 20° C und 50°/o relative Luftfeuchtigkeit). Achtung:
Eine dauerhafte Luftfeuchte unter 50%
führt natürlicherweise zu einer verstärkten Fugenbildung.
Auf Neuverlegte Parkettböden darf innerhalb der ersten zwei Jahre kein Teppich
bzw. Teppichboden von Wand zu
Wand verlegt werden, da sonst die Gefahr einer Quellung bzw. des Hochgehens
(Ablösens des Parketts vom Unterboden)
besteht. Auch nach Ablauf dieser zwei Jahre ist eine komplette Auflage mit
gummierten oder latexierten Belägen noch
riskant und nicht empfehlenswert. Bei Verwendung von Stühlen mit Laufrollen
empfiehlt sich der Einsatz von geeigneten
Stuhlunterlagen, z. B. Polycarbonat-Platten. Bewegliche Möbel und Stühle müssen
mit geeigneten Gleitern, z. B. Filz
ausgerüstet sein.
Diese Hinweise können und sollen nur unverbindlich beraten. Wegen der
Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in der Praxis
können aus ihm keinerlei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche abgeleitet
werden.
Bei Verwendung von Pflegemitteln. die nicht von uns freigegeben sind, erlischt
die Gewährleistung.
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